Die Schickbox AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pixelwerk OHG

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über SCHICKBOX-Fotoautomaten zwischen der Pixelwerk OHG, Gymnasiumstraße 7, 97421 Schweinfurt (nachstehend: „Pixelwerk“) und den Mietern.

1.2 Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Pixelwerk hat dies schriftlich bestätigt.

1.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen Pixelwerk und dem Mieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

1.4 Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Schweinfurt, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

1.5 Pixelwerk stellt dem Mieter über einen personalisierten Link ein Kundenportal zur Verfügung. Im Kundenportal hat der Mieter die Möglichkeit, seine Bestellung zu verwalten. Insbesondere hat er die Möglichkeit, das Design der Ausdrucke zu definieren, die Trackingdaten, die Rechnung und die Bildergalerie einzusehen, das Rücksendedatum abzufragen und den Mietgegenstand um (ggf. kostenpflichtige) Zusatzleistungen zu erweitern.

2. MIETGEGENSTAND

2.1 Pixelwerk vermietet folgenden Mietgegenstand: Die auf der Webseite des Vermieters dargestellten Fotosysteme (mobile Fotoautomaten), bestehend aus einem Touchscreen, Systemkamera oder Spiegelreflexkamera, Studioblitz und Fotodrucker inkl. Gehäuse und Zubehör. Eine konkretere Beschreibung des Mietgegenstands kann der Webseite des Vermieters entnommen werden.

2.2 Der Mieter stellt seinen Gästen den Mietgegenstand im Rahmen seiner Veranstaltung in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren und GIFs oder Videos aufnehmen, gegebenenfalls erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes oder können sich Bilder, GIFs und Videos digital in einer E-Mail zusenden lassen oder sie mittels Link in einer online Galerie abrufen.

3. VERFÜGBARKEIT / VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Über das Onlineformular kann vom Mieter die Verfügbarkeit der SCHICKBOX zum gewünschten Datum und Zeitraum abgefragt werden. Die Verfügbarkeit wird dem Mieter von Pixelwerk per E-Mail mitgeteilt.

3.2 Sollte für das gewünschte Datum eine SCHICKBOX verfügbar sein hat der Mieter die Möglichkeit (über einen Link in der Empfangsbestätigung oder über das Bestellformular auf der Website) den Bestellvorgang verbindlich und kostenpflichtig abzuschließen und somit Pixelwerk den Vertrag anzubieten.

3.3 Die Empfangsbestätigung der Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) durch Pixelwerk an den Mieter zustande.

4. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER (MIETE)

4.1 Der Mieter hat das Recht, seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

4.2 Der Widerruf ist zu richten an:
Pixelwerk OHG
Gymnasiumstraße 7
97421 Schweinfurt
E-Mail: info[AT]schickbox.de

4.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Sollte der Mieter uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er Pixelwerk hierfür dementsprechend Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Pixelwerk mit deren Empfang.

5. STORNIERUNG (NACH ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST) / VERSCHIEBUNG

5.1 Bei begründetem Storno werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises brutto
  • Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises brutto
  • Innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.


  • 5.2 Bei einer Stornierung erstattet Pixelwerk dem Mieter den Mietpreis abzüglich der Stornogebühr ausschließlich in Wertgutscheinen.

    5.3 Eine Verschiebung einer Buchung auf einen anderen Termin ist nur mit Zustimmung von Pixelwerk möglich. Die Frist zur Berechnung der Stornierungsgebühr nach Ziffer 5.1 bestimmt sich anhand des Zeitraums zwischen dem Tag der Verschiebung und dem ursprünglichen Buchungsdatum und nicht anhand des Zeitraums zwischen der Stornierung und dem neuen Buchungsdatum. Berechnungsbeispiel: Der Mieter bestellt eine SCHICKBOX für den 15.06. Am 04.06. wird der Termin der Veranstaltung durch den Mieter und mit Zustimmung von Pixelwerk auf den 10.11. verschoben. Am 01.09. storniert der Mieter den Vertrag. Zur Berechnung der Stornierungsgebühr gem. Ziffer 5.1 ist der Zeitraum zwischen dem 04.06. und dem 15.06. maßgeblich.

    6. MIETDAUER UND NUTZUNG INNERHALB DER MIETZEIT

    6.1 Die Mietdauer beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietdauer endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen durch den Mieter. Der Termin für die Rückgabe wird dem Mieter im Vorfeld mitgeteilt, in der Regel ist dies der nächste auf den Veranstaltungstag folgende Werktag (Samstag = Werktag!).

    6.2 Der Mieter ist ausschließlich dazu berechtigt, den Mietgegenstand an dem dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten Termin (Veranstaltungsdatum = reservierter und gebuchter Termin) zu nutzen. Der Mieter hat die Möglichkeit, weitere Nutzungstage gegen Gebühr hinzuzubuchen.

    6.3 Pixelwerk wird die Ware rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor Beginn der Mietdauer (innerhalb Deutschlands) an den Versanddienstleister DHL zur Zustellung übergeben. Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

    7. VERSPÄTETE RÜCKGABE

    Die Übergabe an den durch Pixelwerk benannten Versanddienstleister zwecks Rückversand muss am ersten Werktag nach Mietdauerende vollständig erfolgen. (Samstag = Werktag!). Bei durch den Mieter verursachter Überschreitung dieser Übergabefrist wird dem Mieter folgende Säumniszuschlag in Rechnung gestellt:
    Pro Werktag Verzug: 50,- Euro (inkl. 19% MwSt.)

    8. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

    8.1 Der Mieter ist verpflichtet eine korrekte Lieferadresse rechtzeitig an Pixelwerk zu übermitteln. Diese muss bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Pixelwerk eingehen. Sollte der Mieter keine gültige Lieferadresse mitteilen, so gilt die Leistung seitens Pixelwerk trotzdem als vollständig erbracht und der Mieter bleibt gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

    8.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen. Hierfür erhält der Mieter eine Trackingnummer des Versanddienstleisters, mit welcher er sich über den Sendestatus sowie einen Lieferzeitraum am Tag der Zustellung informieren kann. Sollte eine Zustellung der Ware durch das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen nicht möglich sein und der Mietgegenstand wird vom Transportunternehmen zurück an Pixelwerk gesendet, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verplichtet. Die Kosten einer erneuten Zustellung trägt der Mieter.

    8.3 Der ordnungsgemäße Umgang mit dem Mietgegenstand und dem beiliegenden Zubehör einschließlich des Verpackungsmaterials durch den Mieter ist sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung und beiliegenden Hinweise zu beachten zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Mieter hat den ihn weiter vor solchen Witterungseinflüssen zu schützen, die geeignet sind, Schäden am Mietgegenstand zu verursachen. Der Mieter wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.
    Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands:

  • Die Aufstellung des Mietgegenstands ist ausschließlich in trockenen Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten oder in vergleichbaren Räumlichkeiten gestattet.
  • Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von Pixelwerk (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
  • Werden etwaige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands einschränken, bereits bei Überlassung des Mietgegenstands festgestellt oder entsteht während der Mietdauer ein solcher Mangel, so ist dies unverzüglich an Pixelwerk zu melden.
  • Werden Teile beschädigt oder nicht zurückgesendet oder fallen Reinigungskosten an, so wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens Pixelwerk generell untersagt.
  • Zur Rücksendung des Mietgegenstands darf ausschließlich das von Pixelwerk zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial verwenden werden. Beschädigungen des Mietgegenstands während des Rückversands, die durch unsachgemäßes Verpacken entstanden sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • 9. PREISE / ZAHLUNG

    9.1 Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten und gebuchten Paket und ist in Empfangs- sowie Auftragsbestätigung bindend aufgeführt.

    9.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Mieter im Bestellprozess auf der Website des Vermieters mitgeteilt.

    10. VERSAND / VERPACKUNG

    10.1 Die Versandkosten (innerhalb Deutschland) für Hin- und Rücklieferung sind im Mietpreis enthalten. Zur Rücksendung ist das mitgelieferte Rücksendeetikett zu verwenden. Wird das mitgelieferte Etikett nicht verwendet oder bei Fehlen nicht beim Vermieter angefordert, so trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten. Unfreie Rücksendungen werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

    10.2 Für die Rücksendung des Mietgegenstands darf ausschließlich das von Pixelwerk zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial verwenden werden.

    11. VERLUST / BESCHÄDIGUNG

    11.1 Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände auf dem Versandweg zum Mieter übernimmt Pixelwerk das volle Risiko. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden sofort (innerhalb 24h) gegenüber Pixelwerk anzuzeigen. Dies kann entweder per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 089-38153277 erfolgen. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

    11.2 Für Beschädigungen der Mietgegenstände trägt der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes in voller Höhe. I.d.R. greift hier die Haftpflichtversicherung des Veranstalters im Schadensfall. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter durch das Transportunternehmen (Anlieferung) bis zur Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an das Transportunternehmen bei Rückgabe an der Rückgabestelle (Rücksendung). Optional ist eine Vollkaskoversicherung hinzubuchbar mit 150 € Selbstbehalt. Alle über den Selbstbehalt hinaus gehenden Kosten werden von Pixelwerk in vollem Umfang getragen. Folgende Schäden sind von der Versicherung ausgenommen und müssen in vollem Umfang vom Mieter getragen werden:

  • Schäden, die durch Missachtung und Nichtbefolgung der Anleitungen sowie der Nutzungs- und Sicherheitshinweise (LINKS) entstanden sind.
  • Unautorisierte Öffnung oder Manipulation der SCHICKBOX oder anderer Mietgegenstände.
  • Unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung.
  • Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder Nichtverwendung des Verpackungsmaterials von Pixelwerk.

  • 12. UNVOLLSTÄNDIGE LEISTUNGSERBRINGUNG

    Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Pixelwerk (technische Fehlfunktion o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

    13. EIGENTUMSVORBEHALT

    Alle Mietgegenstände einschließlich Verpackungen bleiben Eigentum von Pixelwerk. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgeschickt werden muss. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die SCHICKBOX geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über.

    14. BILDRECHTE / SPEICHERUNG

    14.1 Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter.

    14.2 Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der SCHICKBOX vorübergehend gespeichert werden. Diese werden nicht regulär ausgelesen und nach der Rückkehr der SCHICKBOX vom Gerät gelöscht. Zusätzlich werden die Bilder in einer passwortgeschützten Onlinegalerie gespeichert und nach 60 Tagen automatisch vom Server gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

    14.3 Zum Zwecke der Leistungserbringung werden die Bilder zusätzlich in einer passwortgeschützten Onlinegalerie gespeichert. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Bilder dort zu betrachten und herunterzuladen. Die Bilder werden nicht regulär ausgelesen und 60 Tage nach Upload automatisch vom Server gelöscht. Der Mieter erklärt sich auch mit dieser Form der Datenspeicherung ausdrücklich einverstanden.

    15. REFERENZVERWENDUNG

    15.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Logo und/oder seine Marke und/oder sein Firmenname als Referenz auf Website und Prospektunterlagen von Pixelwerk verwendet werden darf.

    15.2 Diese Referenzverwendung kann der Mieter jederzeit durch eine Mitteilung an Pixelwerk widerrufen. Der Widerruf ist in Textform, z.B. per E-Mail oder per Post, zu richten an:
    Pixelwerk OHG
    Gymnasiumstraße 7
    97421 Schweinfurt
    E-Mail: info[AT]schickbox.de

    Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Referenzverwendung nicht berührt. Nach Zugang des Widerrufs verpflichtet sich Pixelwerk, die verwendete Marke und/oder das verwendete Logo und/oder den verwendeten Firmennamen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht mehr zu nutzen. 15.3 Der Mieter sichert Pixelwerk zu, dass die Marke und/ oder das Logo und/oder der Firmenname frei von Rechtsansprüchen Dritter, insbesondere Urheber- oder ähnlichen Schutzrechten, sind. Für den Fall des Verstoßes hiergegen wird Pixelwerk von jedweden Ersatzansprüchen freigestellt.

    16. HAFTUNG DER PIXELWERK OHG

    16.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes ergibt, haftet Pixelwerk bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Pixelwerk – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pixelwerk vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
  • für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

  • 16.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    16.3 Ist die Haftung von Pixelwerk ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    17. DATENSCHUTZ

    17.1 Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von Pixelwerk gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.

    17.2 Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Pixelwerk ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

    17.3 Die Datenschutzhinweise der Pixelwerk OHG findet der Mieter unter folgendem Link:
    www.schickbox.de/datenschutzerklaerung.html